Pfandrückerstattung

 

Beim Vertrieb von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien)  sind wir gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim Kauf  keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben wird. Auf Versorgungsbatterien ist kein Pfand zu bezahlen.

 

Ablauf der Pfandrückerstattung:

Sie geben Ihre Altbatterie kostenlos bei einem  Wertstoff-und Recyclinghofen ab. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen.

Gegen Vorlage eines quittierten Rückgabenachweises per E-Mail oder Post (Adresse siehe Impressum), der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.

Bitte verwenden Sie hierfür unser PDF-Formular:  Batterieentsorgungsbestaetigung

 

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